Feuerbestattung I SpieckerDietz Wuppertal
Feuerbestattung
Der oder die Verstorbene wird in einen Sarg gebettet und im Krematorium eingeäschert. Immer mehr Menschen entscheiden sich auch in unserem Kulturkreis für eine Feuerbestattung. Eine Trauerfeier kann vor der Kremation mit dem Sarg oder danach mit der Urne stattfinden. In Deutschland besteht Bestattungspflicht, d. h. die Urne darf nicht mit nach Hause genommen werden.
Ruhestätten Feuerbestattung
Auf dem Friedhof
Wahlgrab
Reihengrab
Rasengrab
Gemeinschaftsgrab
Anonymes Grab
Kolumbarium
(Urnenwand)
Baumgrab auf
dem Friedhof
Ruhestätten Feuerbestattung
Naturbestattung
Wald-/Baumgrab
im Bestattungswald
Seegrab
Naturgrab
im Ausland
Willenserklärung
Für die Feuerbestattung muss eine Willenserklärung von dem oder der Verstorbenen oder von den Angehörigen vorliegen. Sie können hier die Anordnung und Verfügung der Feuerbestattung für das Bergische Krematorium in Wuppertal herunterladen.
