Edrbestattung I SpieckerDietz Wuppertal

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die Übergabe des menschlichen Leichnams an die Erde. Der Sarg wird nach der Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Gräber können sich hinsichtlich Ruhedauer, Belegung und örtlicher Friedhofssatzung unterschei-den. Die Kirchengemeinden oder die Stadt als Friedhofsträger legen fest, welche Grabarten auf den jeweiligen Friedhöfen angeboten werden.

 

Ruhestätten Erdbestattung

Auf dem Friedhof

Wahlgrab

Bei einem Wahlgrab, in dem Särge und Urnen bestattet werden können, sind die Lage und die Gestaltung der Grabstätte frei wählbar. Es kann einstellig (für einen Sarg) oder mehrstellig sein und bietet sich für Personen an, die neben ihren bereits verstorbenen Angehörigen bestattet werden möchten. Die Ruhezeit eines Wahlgrabes liegt zwischen 20 und 30 Jahren und kann auf den meisten Friedhöfen mehrfach verlängert werden.

Reihengrab

Diese Grabart ist günstiger als ein Wahlgrab, da in einem Reihengrab in der Regel nur eine Beisetzung (Sarg oder Urne) stattfindet. Die Grabstätten werden der Reihe nach in vorher festgelegten Grabfeldern durch die Friedhofsverwaltung zugeteilt. Die Lage ist folglich nicht frei wählbar und die Grabstätte kann auch nicht nachgekauft werden. Nicht jeder Friedhof bietet Reihengräber an.

Rasengrab

Ein Rasengrab wird für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne angeboten und ist für die Angehörigen pflegeleicht. Bei diesen Grabstätten wird nach der Beisetzung über die gesamte Fläche Rasen gesät und auf weitere Bepflanzungen sowie eine Einfassung verzichtet. In der Regel ist ein einheitlicher, ebenerdiger Grabstein durch die Friedhofsverwaltung vorgegeben. Für die Ablage von Blumenschmuck gibt es eine extra angelegte Fläche.

Gemeinschaftsgrab

Bei einem Gemeinschaftsgrab (für mehrere Särge oder Urnen) wird eine größere Fläche oft garten- oder parkähnlich gestaltet. Die laufende Unterhaltung der Gemeinschaftsgrabstätte erfolgt für die gesamte Nutzungszeit durch die Friedhofsverwaltung und wird mit der Bestattungsrechnung beim Grabkauf bezahlt. Mit einem Gemeinschaftsgrab wählen die Angehörigen einen besonders gestalteten Ort der Erinnerung.